Vollständig gewartete und versicherte Taxi- und Limousinenfahrzeuge für Ihr Gewerbe. Lexus. Toyota. Sofort einsatzbereit.
Von der Fahrzeugbereitstellung bis zur Komplettbetreuung Ihrer Flotte – alles aus einer Hand.
Attraktive Konditionen ab einem Monat Laufzeit. Ideal für Taxiunternehmer – Fahrzeuge sind vollständig gewartet, versichert und sofort einsatzbereit.
Komplette Verwaltung Ihrer Fahrzeugflotte: Versicherung, Wartung, Pickerl, Schadensabwicklung. Planbare monatliche Kosten ohne Überraschungen.
Wir rüsten jedes Fahrzeug selbst aus – mit DigiTax-Taxametern, zu denen wir exklusiven Zugang haben. Dachzeichen, Dashcams und myPOS-Kartenterminal auf dem neuesten Stand der Technik.
Ausschließlich bewährte Marken mit höchster Zuverlässigkeit – ideal für den täglichen Einsatz im Personenbeförderungsgewerbe.
Komfort und Effizienz für anspruchsvolle Fahrten. Vollausstattung mit allen relevanten Genehmigungen.
Das Arbeitstier unter den Taxifahrzeugen. Bewährt, sparsam und mit großzügigem Platzangebot für Fahrgäste.
Wendig und wirtschaftlich. Perfekt für den Stadtverkehr mit niedrigsten Betriebskosten seiner Klasse.
Die Seele unserer Flotte. Geräumig, sparsam und zuverlässig – der ideale Begleiter für Großraumfahrten mit bis zu sieben Sitzplätzen.
Hydrafleet KG ist Ihr zuverlässiger Partner in Wien und Schwechat für die Bereitstellung von voll ausgestatteten Taxifahrzeugen. Wir betreiben mehrere Unternehmen im Bereich Personenbeförderung, rüsten unsere Fahrzeuge selbst aus und kennen die Branche aus erster Hand.
Wien, Schwechat und
Niederösterreich
Exklusiv Lexus und
Toyota Fahrzeuge
DigiTax-Taxameter, Dashcams,
myPOS-Terminal & Dokumente
Wartung, Versicherung
& Schadensabwicklung
Alle 15.000 km in unserer Vertragswerkstatt – Kosten trägt der Vermieter.
Alle Fahrzeuge vollkaskoversichert. Sommer- und Winterreifen inklusive.
Transparente Monatsraten. Planbare Kosten ohne versteckte Gebühren.
Vollständig ausgestattet und genehmigt. Fahrzeug übernehmen und losfahren.
Wir arbeiten mit den besten der Branche zusammen.
Vermittlungsplattform für Fahrgäste in Wien und Umgebung
Internationale Fahrtenvermittlung und Mobilitätsplattform
Taxameter, Eichung und digitale Fahrzeugelektronik
Kartenterminals und bargeldlose Zahlungsabwicklung
Exklusiver Fahrzeuglieferant für unsere Hybrid-Flotte
Wir betreuen gewerbliche Kunden und Flottenbetreiber im Großraum Wien. Für Anfragen zu Flottenvermietung und Flottenmanagement kontaktieren Sie uns direkt – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Anfrage senden(1) Diese AGB gelten ausschließlich für die gewerbliche Vermietung von Taxi-Fahrzeugen durch Hydrafleet KG, Bruck-Hainburger Straße 2/Stg. 1/TOP 1b, 2320 Schwechat, Österreich (nachfolgend "Vermieter") an Unternehmen.
(2) Mieter im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB, die bei Abschluss des Mietvertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Gegenstand des Mietvertrags ist die Vermietung von Taxi-Fahrzeugen einschließlich der fest installierten Taxi-Ausstattung (Taxameter, Dachzeichen, Kameras).
(2) Die Vermietung erfolgt ausschließlich an konzessionierte Taxiunternehmen, die im GISA-System ersichtlich sind.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, vor Vertragsschluss folgende Nachweise vorzulegen: gültiger Gewerbeschein/Konzession für das Taxigewerbe, Nachweis der Eintragung im GISA-System, bei Erstanmietung Kopie der Taxi-Lenkerausweise aller eingesetzten Fahrer.
(4) Das Fahrzeug darf ausschließlich von Personen gelenkt werden, die über einen gültigen Taxi-Lenkerschein verfügen.
(5) Die Vermietung erfolgt wahlweise im Rahmen von Einzelmietverträgen oder Rahmenverträgen (Flottenvermietung).
(1) Die Mindestmietdauer beträgt einen (1) Monat.
(2) Nach Ablauf der Mindestmietdauer verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht gekündigt wird.
(3) Beide Vertragsparteien können mit einer Frist von sieben (7) Kalendertagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (auch E-Mail oder Fax genügt).
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Das Fahrzeug wird mit mindestens 1/2 Tank übergeben.
(2) Bei Übergabe wird der Zustand durch Videoaufnahmen dokumentiert. Diese werden für die Dauer des Mietverhältnisses plus sechs Monate gespeichert.
(3) Das Fahrzeug ist versehen mit: Taxameter (geeicht), Dachzeichen, Dashcams (Front und Heck), gültige Zulassungspapiere und HU/TÜV, Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste.
(4) Mängel sind innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden.
(1) Pflegliche Behandlung und ausschließlich bestimmungsgemäßer Einsatz im Taxigewerbe.
(2) Tägliche Überprüfung der Dashcams. Defekte innerhalb von 24 Stunden melden. Kameras dürfen nicht deaktiviert, abgedeckt oder manipuliert werden.
(3) Monatliche Vorführung beim Vermieter zur Fahrzeugkontrolle.
(4) Service alle 15.000 km in der Vertragswerkstatt City 21 Kfz Technik KG, Jedleseer Str. 56, 1210 Wien. Kosten trägt der Vermieter. Versäumnisse gehen zu Lasten des Mieters.
(5) Regelmäßige Reifenkontrolle (mindestens monatlich).
(6) Schadensmeldung innerhalb von 24 Stunden telefonisch und schriftlich.
(7) Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (Taxiverkehrsordnung, Personenbeförderungsgesetz, StVO, Arbeitszeitregelungen).
(1) Ausschließlich konzessionierter Taxibetrieb.
(2) Nutzung auf Österreich beschränkt. Auslandsfahrten nur mit schriftlicher Zustimmung.
(3) Keine Weitervermietung ohne Zustimmung. Eigene Fahrer mit Taxi-Lenkerschein ausgenommen.
(4) Keine Kilometerbegrenzung.
(5) Untersagt: Rennen, Fahrsicherheitstrainings, nicht öffentliche Straßen, Nutzung ohne Taxi-Lenkerschein.
(1) Vollkaskoversicherung durch den Vermieter.
(2) Selbstbeteiligung bei verschuldeten Schäden: 1.000,00 EUR. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz: unbegrenzte Haftung. Bei nachgewiesener Unschuld: keine Selbstbeteiligung.
(3) Verschuldensvermutung des Mieters im Schadensfall.
(4) Bei Totalschaden zusätzlich Nutzungsausfall (Tagessatz = Mietpreis).
(5) Bei Diebstahl Haftung nur bei Sorgfaltspflichtverletzung. Beweislast beim Vermieter.
(1) Mietpreis laut Einzelmietvertrag oder Rahmenvertrag.
(2) Monatliche Vorauszahlung, Zahlungsziel: 5. Werktag.
(3) Bei Flottenvermietung individuelle Zahlungsziele möglich.
(4) Kaution: 1.000,00 EUR (Einzelfahrzeug), individuell bei Flotte. Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende.
(5) Mieter trägt: Kraftstoff, Strafen/Gebühren, Reinigungspauschale 100,00 EUR.
(6) Vermieter trägt: Service (alle 15.000 km), Reifen, Verschleißteile, Reparaturen bei normaler Abnutzung.
(7) Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz p.a. Ab 7 Tagen Verzug Rückforderungsrecht.
(1) Rückgabe: gereinigt, mindestens 1/2 Tank, vertragsgemäßer Zustand.
(2) Reinigungspauschale: 100,00 EUR.
(3) Dokumentation durch Videoaufnahmen.
(4) Schadensprüfung innerhalb von 7 Werktagen.
(5) Alle Schlüssel, Papiere und Dokumente vollständig übergeben.
(1) Fristlose Kündigung bei: Zahlungsverzug über 7 Tage, vertragswidriger Nutzung, Pflichtverletzung trotz Abmahnung, unerlaubter Weitervermietung, Insolvenz, Kameramanipulation, Nutzung ohne Taxi-Lenkerschein.
(2) Sofortige Rückforderung möglich. Bereits gezahlte Miete wird nicht erstattet.
(1) Datenverarbeitung ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO.
(2) Dashcam-Aufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und 6 Monate nach Vertragsende gelöscht.
(3) Im Schadensfall Weitergabe an Versicherungen, Behörden oder Gerichte möglich.
(1) Schriftformerfordernis für Änderungen.
(2) Salvatorische Klausel.
(3) Österreichisches Recht, Ausschluss UN-Kaufrecht.
(4) Gerichtsstand: Wien.
Bestandteil aller Mietverträge der Hydrafleet KG. Stand: November 2025
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